3 wichtige Tipps bei unverschuldetem Unfall

Sie haben das Recht, einen freien Sachverständigen Ihres Vertrauens auszuwählen.

 

Sie haben das Recht, einen Anwalt Ihres Vertrauens zu beauftragen, um

Ihre Ansprüche durchzusetzen.

 

Sie haben das Recht, Ihr Fahrzeug in der Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren zu lassen.

Hinweis!

Sowohl die Kosten für den KFZ-Sachverständigen als auch die für den Anwalt müssen bei einem unverschuldeten Unfall von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.

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